Änderungsabnahmen

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?  Ingenieurbüro Stiefler-Ebert nimmt unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor (Änderungen nach §19(3) StVZO).

Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§ 19 (2) i.V.m. § 21 StVZO - sogenannte "Einzelabnahmen"). Diese Gutachten dienen der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis.

Bringen Sie dazu bitte alle technischen Unterlagen zu den geänderten oder umgebauten Fahrzeugteilen mit.